Antary Blog

Anno 2070 Demo erschienen

Heute morgen wurde die Demo des neues Strategiespiels “Anno 2070” veröffentlicht. Der Download ist fast genau 1 GByte groß und erlaubt das Spielen von zwei Einzelspielermissionen mit der Tycoon-Fraktion. Dabei handelt es sich um die ersten zwei Kampagnen-Missionen des Spiels.

Mir gefällt die Demo sehr gut. Das längst überfällige Setting-Wechsel hat der Serie gut getan. Auffällig sind die recht hohen Systemanforderungen. Möchte man mit einer Auflösung von 1920 x 1200 und maximalen Details spielen, sollte man schon eine Performance-Karte wie z. B. eine GeForce GTX 560 sein Eigen nennen. Mit mittleren Details reicht aber auch jede Mainstream-Grafikkarte aus.

Download Anno 2070 Demo

Kategorien: Software & Apps Windows

Gewinnspiel: Webstandards-Magazin und 2 Bücher

Ich wurde vom Webstandards-Magazin angeschrieben, ob ich nicht zwei selbstkündigende Jahres-Abonnements in meinem Blog verlosen möchte. Obendrauf gibts noch zwei Bücher. Das Gewinnspiel findet ihr weiter unten.

Doch was ist das Webstandards-Magazin überhaupt? Es ist eine Print-Zeitschrift für Webdesigner, Webworker, Entwickler und allgemein alle, die im Bereich Web interessiert sind. Die Themen sind sehr breit gefächert und reichen von aktuellen News bis hin zu Programmierung, Usability, Social Media und Layoutgestaltung. Die Artikel der aktuellen Ausgabe könnt ihr der vergrößerten Version des Bildes entnehmen.

Die Print-Zeitschrift erscheint vierteljährlich und kostet pro Ausgabe 7,80 Euro. Für ein Jahresabo sind 28 Euro fällig.

1. Preis

Der erste Preis besteht aus dem Buch “Praxisbuch Web 2.0” und einem Jahresabo des Webstandards-Magazin. Hier die Beschreibung des Buches:

Dieses Buch bietet Ihnen eine umfassende und praxisorientierte Darstellung der Designtrends und Techniken des Web 2.0. Von der charakteristischen Seiten-, Text- und Farbgestaltung über Barrierefreiheit und Usability bis hin zum Einsatz von AJAX, Mashups, Wikis, Blogs und Podcasts – mit diesem Buch lernen Sie, was eine Web 2.0-Site ausmacht und wie Sie diese selbst entwerfen und umsetzen können. Zahlreiche Schritt-für-Schritt-Anleitungen – etwa zur Erstellung von grafischen Elementen mit Photoshop oder zur Umsetzung eines CSS-Layouts – unterstützen Einsteiger und Profis bei der Gestaltung einzelner Elemente oder vollständiger Web 2.0-Sites.

2. Preis

Als zweiter Preis gibt es das Buch “Der erfolgreiche Webdesigner” und ebenfalls ein Jahresabo des Webstandards-Magazin. Nachfolgend noch die Beschreibung des Buches:

Wer als Webdesigner erfolgreich sein will, muss vieles beherrschen. Er muss mit Kunden kommunizieren, Projekte akquirieren und Websites konzipieren. Er muss Webprojekte professionell umsetzen und dabei immer den aktuellen Stand der Technik und die aktuellen Trends kennen. Beruflicher Erfolg ist eben kein Zufall. Da sind Unterstützung und Hilfe vom Experten eine willkommene Lösung! Nils Pooker vermittelt Techniken, Strategien und Lösungen für Webdesigner, die erfolgreich sein wollen. In diesem Buch erfahren Sie alles über Kundengewinnung, Marketing, Usability und Konzeption sowie das wichtige Thema Forderungsmanagement, wenn Kunden einmal nicht zahlen. Kurzum – Sie erfahren alles, was Sie für professionelle und effiziente Arbeit wissen sollten. Sie erhalten viele Tipps, Hinweise und Hilfestellungen und lernen, wie Sie Ihre Tools sinnvoll, gezielt und effektiv einsetzen.

Wie könnt ihr gewinnen?

Zur Teilnahme am Gewinnspiel müsst ihr einen Kommentar in diesem Beitrag mit einer gültigen E-Mail-Adresse hinterlassen. Dafür erhaltet ihr 1 Los. Um eure Chance weiter zu erhöhen könnt ihr aber noch bis zu 4 weitere Lose verdienen.

  • Google+ (1 Los)
    Berichtet bei Google+ über dieses Gewinnspiel oder meinen Blog und verlinkt diesen Beitrag. Anschließend müsst ihr nur noch den Link zu eurem Google+-Beitrag in den Kommentar mit aufnehmen.
  • Blogbeitrag (3 Lose)
    Schreibt einen kurzen Beitrag über dieses Gewinnspiel in eurem eigenen Blog und verlinkt auf diesen Beitrag. Anschließend den Link zu eurem Blogbeitrag im Kommentar posten.

Die Gewinner werden von mir per Zufallsprinzip ausgelost. Anschließend benachrichtige ich beide Gewinner per Mail, achtet deshalb bitte auf eine gültige E-Mail-Adresse!

Das Gewinnspiel läuft bis Sonntag, 13. November 2011 um 20 Uhr. Allen Teilnehmern wünsche ich viel Glück!

Linksammlung – Content-Klau entdecken

Heutzutage Content-Klau keine Seltenheit mehr – leider. Ich habe es schon selbst erlebt, dass jemand meinen mühevoll erstellten Content 1:1 und ohne Quellenangabe kopiert hat und als seine eigene Schöpfung ausgegeben hat.

Um dies zu verhindern gibt es einige Services, die dabei helfen, Content-Diebe zu finden.

  • Copyscape – Suchmaschine, die eine Auflistung mit identischen Texten zu einer bestimmten URL liefert
  • anticopy – Dienstleister, spezialisiert auf Text- oder Datenklau bei ebay
  • TinEye – Suchmaschine um geklaute Bilder herauszufinden
  • @Feed (WordPress Plugin) -Mit diesem Tool kann überwacht werden, ob RSS-Feed Einträge geklaut werden

Kategorien: Internet Sonstiges

Apollo 18 Kinokarten verlost

Seit 18 Uhr ist mein Gewinnspiel der beiden Freikarten für den Kinofilm Apollo 18, offiziell beendet. Insgesamt wollten 11 Personen die Karten gewinnen, von denen vier die Möglichkeit genutzt haben, ein zweites Los via Google+-Beitrag zu erhalten.

Den Gewinner habe ich gerade mit der Hilfe von random.org ermittelt: “A-Jey”. Herzlichen Glückwunsch!

Kategorien: Antary Sonstiges

Details von Videodateien herausfinden

Hin und wieder kann es vorkommen, dass man ein Tool zur Analyse von Videodateien benötigt. Damit lassen sich Video-Containerformate durchleuchten und detaillierte Infos über die Video- und Audiostreams erhalten. Nachfolgend stelle ich euch drei solcher Tools vor.

GSpot

GSpot wird nicht mehr weiterentwickelt und die letzte Version stammt von Februar 2007. Dessen ungeachtet leistet das Tool immer noch sehr gute Dienste, wenn es um die Analyse von Videodateien geht. Auch unter Windows 7 x64 läuft es ohne Probleme.

Vor allem bei MPEG- und AVI-Dateien ist GSpot empfehlenswert. Es findet den verwendeten Codec der Audio- und Videostreams heraus. Außerdem werden weitere Informationen wie Bitrate von Audio und Video, Größe, Dauer, Framerate und Auflösung angezeigt. Leider kommt GSpot nicht mit MKV-Dateien zurecht.

MediaInfo

MediaInfo kann diverse Informationen von Videodateien anzeigen. Die Freeware wird ständig weiterentwickelt und ist auch für Linux verfügbar.

Neben technischen Informationen wie Codec, Bitrate oder Auflösung können auch Tag-Informationen und Informationen zu Untertiteln sowie einzelnen Kapiteln angezeigt werden. Selbst mit MKVs oder mehreren Audiostreams kommt MediaInfo ohne Probleme zurecht. Zur Darstellung der Informationen stehen einige vordefinierte Formate (Tabelle, Baumstruktur, Text, HTML, XML) bereit. Zusätzlich ist eine individuelle Darstellung möglich.

AVInaptic

Die Freeware AVInaptic bietet im Grunde den gleichen Funktionsumfang wie MediaInfo. Allerdings ist die Ausgabe der Informationen auf reinen Text beschränkt.

Kategorien: Software & Apps Windows

OpenProj: kostenlose Projektmanagement-Software

Die kostenlos erhältliche Projektmanagement-Software OpenProj ist in Java realisiert und somit unter Windows und Linux lauffähig. Die Open-Source-Software beherrscht die Projektablaufplanung mit Gantt-, PERT, WBS- und RBS-Diagrammen. Die Benutzeroberfläche ähnelt stark der von Microsoft Project. Wer sich in Project auskennt, wird auch mit OpenProj ohne Probleme arbeiten können. Die Funktionen sind fast identisch, lediglich der Funktionsumfang ist etwas geringer. Für kleine bis mittlere Projekte ist OpenProj völlig ausreichend. Es können sogar Project-Dateien geöffnet werden, was in einem kleinen Test gut funktionierte. Allerdings könnte ich nur Dateien öffnen, die mit Microsoft Project 2003 erstellt wurden. Dateien von Project 2010 können leider nicht verarbeitet werden.

Download OpenProj

2 Freikarten für den Kinofilm Apollo 18

Ich verlose 2 Freikarten für den Kinofilm Apollo 18, der am 13. Oktober 2011 in den deutschen Kinos gestartet ist. Die Freikarten können in jedem deutschen Kino eingelöst werden, in denen der Film präsentiert wird.

Zur Teilnahme müsst ihr lediglich einen Kommentar in diesem Beitrag mit einer gültigen E-Mail-Adresse hinterlassen. Damit erhaltet ihr 1 Los. Wenn ihr über diese Aktion bei Google+ berichtet, erhaltet ihr ein weiteres Los dazu. Aber nicht vergessen den Google+-Link in eurem Kommentar zu hinterlassen! Einsendeschluss ist der kommende Mittwoch, 26. Oktober 2011 um 18 Uhr.

Der Gewinner wird dann per Zufallsprinzip ausgelost und von mir per Mail benachrichtigt. Wenn ihr schnell antwortet, werde ich die Karten bereits am Donnerstag morgen versenden. Die Karten werden nur innerhalb Deutschland versendet.

Kategorien: Antary Sonstiges

Rechnung bzw. Quittung bei Privatverkauf

Manchmal kommt es vor, dass man als privater Verkäufer eines Artikels bei Amazon oder Ebay nach einer Rechnung / Quittung gefragt wird. Viele Verkäufer wissen in einer solchen Situation nicht genau, wie sie reagieren sollen. Diese Zusammenfassung soll die wichtigsten Fragen klären.

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Quittung?

Grundlegender Unterschied ist, dass eine Rechnung eine Forderung darstellt, die Quittung hingegen den Empfang einer Sache bestätigt. Beide Dokumente können dem Finanzamt als gewinnmindernde Betriebsausgabe vorgelegt werden. Dazu muss eine Quittung allerdings die wichtigsten Elemente einer Rechnung enthalten.

Muss ich dem Käufer eine Rechnung / Quittung auf sein Verlangen ausstellen?

Gewünscht ist hier ein “Kauf- und Zahlungsnachweis”, den der Käufer dem Finanzamt vorlegen kann. Wie das Dokument genannt wird, hängt im Wesentlichen vom Zeitpunkt der Ausstellung ab. Vor Zahlung nennt man es auch bei Privatleuten “Rechnung”, nach Zahlung spricht man von “Quittung”.

Auf eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG hat der Käufer keinen Anspruch. Dafür kann er eine Zahlungsbestätigung / Quittung fordern. Die Grundlage dazu ist in § 368 BGB gesetzlich geregelt.

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Laut § 369 BGB hat der Schuldner (Käufer) die Kosten der Quittung zu tragen und vorzuschießen. Dabei zählen jedoch nur die tatsächlichen Kosten wie Porto, Briefumschlag oder Papier. Die Arbeitszeit darf nicht berechnet werden (BGHZ 114, 330; 124, 254).

Wie muss ein entsprechendes Dokument aussehen?

Die Quittung muss schriftlich erstellt werden. Mindestvoraussetzungen sind also Datum und Unterschrift des Verkäufers. Des Weiteren sollten enthalten sein: Name und Anschrift des Käufers sowie Verkäufers, Kaufsache, Kaufpreis und der Hinweis, dass der Verkäufer bezahlt hat. Dazu bietet sich “Betrag dankend erhalten am… Unterschrift” an.

Ganz wichtig: Die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer darf nicht ausgewiesen werden.

Als Überschrift kann die Formulierung “Abwicklung des Kaufvertrags; Zahlungsbestätigung” verwendet werden. Möchte der Käufer unbedingt das Wort “Rechnung” lesen, empfiehlt es sich die Überschrift “Rechnung und Zahlungsbestätigung über Kauf von Privat” zu verwenden. Dadurch ist klar, dass es sich nicht um eine Rechung im Sinne von § 14 UStG handelt, sondern nur um einen Nachweis, dass der Käufer etwas zu einem bestimmten Preis gekauft und bezahlt hat. Dennoch sollte nochmal explizit erwähnt werden, dass es sich um eine Rechnung von einer Privatperson handelt und aus diesem Grund keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Warum der ganze Aufwand?

Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler, Einzelunternehmer usw. können Käufe von Privatleuten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Dies gilt auch für gebrauchte Ware. Damit die Betriebsausgaben vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie einen Nachweis erbringen.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Ich übernehme keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte.

Kategorien: Internet Sonstiges

Verbesserte Version des Bundestrojaners entdeckt

Erst vor kurzem hatte ich beschrieben, wie man den Bundestrojaner erkennen kann. Mittlerweile ist klar, dass es sich bei der vom Chaos Computer Club (CCC) untersuchte Version des “Bundestrojaners” um eine 3 Jahre alte Software gehandelt hat. Außerdem war die Software nur unter 32-Bit-Systemen lauffähig.

Der Virenspezialist Kaspersky hat nun eine neue Version des “Bundestrojaners” entdeckt. Die neue Version stammt ebenfalls von Digitask und unterstützt auch 64-Bit-Windowssysteme. Zugleich kann sie deutlich mehr Programme ausspähen. Unter anderem können Skype, ICQ, Firefox und Opera überwacht werden. Die vollständige Liste lautet:

  • explorer.exe
  • firefox.exe
  • icqlite.exe
  • lowratevoip.exe
  • msnmsgr.exe
  • opera.exe
  • paltalk.exe
  • simplite-icq-aim.exe
  • simppro.exe
  • sipgatexlite.exe
  • skype.exe
  • skypepm.exe
  • voipbuster.exe
  • x-lite.exe
  • yahoomessenger.exe

Die neue Version des “Bundestrojaners” besteht aus insgesamt 5 Dateien. Darunter befindet sich wie bei der ersten Version die Datei “mfc42ul.dll”, welche unter “C:\windows\system32″ liegt. Darüber hinaus konnte man einen signierten 64-Bit-Treiber entdecken. Das Zertifikat stammt von der fiktiven Firma “Goose Cert”. Unter einem 64-Bit-Windows ist eine Signatur Voraussetzung dafür, dass der Treiber geladen werden kann. Allerdings akzeptiert Windows kein gefälschtes Zertifikat. Daher liegt nahe, dass der neue Trojaner den Zertifikatsspeicher von Windows manipuliert. Wie dies genau geschieht, ist bisher nicht bekannt.

Die weiterentwickelte Version des “Bundestrojaners” ist deutlich gefährlicher als die vom CCC untersuchte Version. Wer den Zertifikatsspeicher von Windows manipulieren kann, sollte auch in der Lage sein, unerkannt von Firewalls und Antiviren-Software zu operieren und diese sogar auszuschalten.

MailStore Home 5 erhältlich

Anfang 2011 habe ich die Software MailStore Home bereits vorgestellt. Definitiv eine der besten Lösungen im Bereich E-Mail-Archivierung. Neben allen gängigen Mailprogrammen werden auch POP3, IMAP sowie Exchange unterstützt.

Heute ist MailStore Home in Version 5 erschienen. Unter anderem wurde die Oberfläche neu gestaltet, wodurch die Bedienung noch einfacher werden soll. Außerdem lässt sich direkt mit dem Installationsprogramm eine portable Version erstellen, ähnlich wie beispielsweise bei Opera. Wichtigste Neuerung ist allerdings die automatische Konfiguration. Dabei müssen nur die Mail-Adresse und das Passwort eingegeben werden. Die Servereinstellungen werden automatisch erkannt, können jedoch auch manuell bearbeitet werden.

Für alle privaten Anwender ist die Software komplett kostenlos erhältlich.

Download MailStore Home 5

Kategorien: Software & Apps Windows

Dropbox 1.3 mit verbessertem Upload / Download

Ganz neu erschienen ist eine erste Betaversion von Dropbox 1.3. Neben einigen neuen Features und Verbesserungen, die bisher noch nicht bekannt sind, wurde der Upload- und Downloadprozess verbessert. Vor allem bei vielen kleinen Dateien und bei einer Erstsynchronisation soll die Performance deutlich erhöht worden sein.

Wer die neue Version testen möchte, sollte auf jeden Fall vorher ein Backup seiner Dropbox anlegen. Bis die finale Version von Dropbox 1.3 erscheint, sollen alle paar Tage neue Betaversionen veröffentlicht werden.

Wer Dropbox noch nicht kennt und gerne testen möchte, sollte sich über diesen Link anmelden. Man startet dann bereits mit 2,25 GByte Speicherplatz, anstatt 2 GByte.

Download Dropbox 1.3.0 beta (Windows)
Download Dropbox 1.3.0 beta (Linux 32-bit)
Download Dropbox 1.3.0 beta (Linux 64-bit)

Genaue Firefox-Version herausfinden

Wie bei fast jedem anderem Programm, kann man sich auch bei Firefox Informationen über die verwendete Version anzeigen lassen. Zur entsprechenden Info gelangt man über den Firefox-Button und anschließend über die Menüpunkte “Hilfe” und “Über Firefox”.

In dem neu geöffneten Dialog steht aber nicht mehr wie früher die exakte Version, sondern nur noch die Hauptversion. Darunter befindet sich der verwendete “Update-Kanal”. In meinem Beispiel wird der beta-Kanal verwendet, weshalb höchstwahrscheinlich von einer Betaversion zu Firefox 8 ausgegangen werden kann. Allerdings gibt es sonst keine weiteren Informationen.

Um die genaue Betaversion zu bestimmen hilft jedoch folgender Weg. Gebt in die Adressleiste “about:buildconfig” ein.

Dort befindet sich ein Link (im Screenshot rot markiert) den ihr anklicken müsst.

Auf dieser Seite erfahrt ihr die genaue Version eures verwendeten Firefox. Im Beispiel ist dies die Beta 3 von Firefox 8.

Kategorien: Firefox Software & Apps

Alphaversion von Opera 12 veröffentlicht

Der norwegische Browser Opera 12 wurde in einer ersten Alphaversion veröffentlicht. Hauptneuerung ist die Hardwarebeschleunigung, wobei aktuell noch eine Grafikkarte mit OpenGL-Unterstützung notwendig ist. Später sollen auch DirectX und weitere Schnittstellen unterstützt werden. Aktuell läuft die Hardwarebeschleunigung unter Windows, Linux und Mac OS. Durch WebGL lassen sich 3D-Inhalte nun auch direkt im Browser anzeigen. Ebenfalls neu sind Themes, welche die bisherigen Skins ablösen. Linux-User werden die neuen Themes aber erst in eine der nächsten Versionen nutzen können. Bei HTML5 kommt der neue Parser “Ragnarök” zum Einsatz. Auch insgesamt soll die Performance deutlich gestiegen und der Ressourcenbedarf gesunken sein.

Die finale Version von Opera 12 wird für Dezember 2011 oder Januar 2012 erwartet.

Download Opera 12 Alpha

Bundestrojaner entfernen

Wie man den Bundestrojaner auf seinem PC entdecken kann, habe ich bereits beschrieben. Auch schrieb ich, dass viele Hersteller von Antiviren-Software bereits an einer entsprechenden Software arbeiten. Steganos ist der erste Hersteller, der mittlerweile ein entsprechendes Tool anbietet.

Der “Steganos Anti-Bundestrojaner” überprüft den Rechner und bietet auch die Möglichkeit zur Löschung an, falls er gefunden wurde. Das Tool funktioniert aktuell nur unter 32-Bit-Betriebssystemen.

Download Anti-Bundestrojaner

Bundestrojaner erkennen

Der Chaos Computer Club (CCC) hat den “Bundestrojaner” in die Finger bekommen und eingehend untersucht. Dabei hat die Meldung weite Wellen in der Politik geschlagen, worauf ich aber nicht weiter eingehen möchte. Vielmehr möchte ich aufzeigen, wie man den “Bundestrojaner” auf seinem System erkennen kann.

Leider gehen die Ausführungen des CCC nicht genau auf die Frage ein. Allerdings lässt sich mit Sicherheit sagen, dass unter “C:\windows\system32” eine Datei namens “mfc42ul.dll” liegt. Außerdem wird die Datei “winsys32.sys” beim Start des Betriebssystems automatisch geladen. Dies soll über die AppInit-Funktion geschehen. Der Autorun-Eintrag kann aber problemlos mit dem Tool Autoruns von Sysinternal aufgespürt werden. Des Weiteren soll die Kommunikation über den Windows-Explorer stattfinden. Mit einer Firewall kann man dem Explorer aber problemlos den Zugang zum Internet verbieten.

Viele Hersteller von Antiviren-Software gaben bereits bekannt, dass ihre Software den “Bundestrojaner” demnächst auch erkennen und wie normale Schadsoftware behandeln werden.

Nach aktuellem Kentnisstand ist der “Bundestrojaner” lediglich unter Windows einsatzfähig. User von Linux oder Mac müssen derzeit nichts befürchten.