Derzeit nutzt die Bundesregierung die umfassende Berichterstattung zur EM 2012, um in deren Schatten diskussionswürdige Gesetze auf den Weg zu bringen. Das war auch in den letzten Jahrzehnten der Fall und dürfte auch in den kommenden Jahren weiter praktiziert werden. Soweit nichts neues. Bis zur Sommerpause im Juli soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet werden.
Was ist das Leistungsschutzrecht?
Mit dem Leistungsschutzrecht sollen die Rechte von Verlagen gestärkt werden. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses soll dieses im Netz besser schützen können. Dafür erhält er das ausschließliche Recht, seine Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Gewerbliche Anbieter müssen künftig an die Verlage zahlen, wenn sie die Artikel für das eigene Angebot nutzen wollen. Primär sind damit vor allem Nachrichtenportale und Suchmaschinen betroffen.
Warum ist das Leistungsschutzrecht problematisch?
Das hört sich im ersten Augenblick nicht schlecht an. Die Probleme liegen allerdings im Detail, denn der Entwurf ist in mehreren Punkten so unklar, dass es hundertprozentig zu juristischen Streitigkeiten führen wird. Obwohl private Nutzer davon nicht betroffen sind, werden die meisten Blogger als gewerbliche Nutzer angesehen. Schon ein einziges Werbebanner, eine kleine Google Adsense-Anzeige oder ein Flattr-Button genügen. Ob überhaupt und wieviel Geld eingenommen wird ist nicht von Bedeutung.
Der zweite Punkt ist fast noch kritischer zu beurteilen. Laut Entwurf des Leistungsschutzrechts sollen selbst “kleine Teile” eines Textes geschützt sein. Hier könnte es in Zukunft also ausreichen, nur wenige Wörter einer Überschrift in einer Verlinkung zu übernehmen, um abgemahnt zu werden. Auch viele Tweets oder Facebook-Einträge, die auch nur in entferntestet Weise mit einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung zu bringen sind, wären mit dem neuen Leistungsschutzrecht abmahnfähig.
Gegenmaßnahmen für Blogger?
- beten, dass das Leistungsschutzrecht nicht verabschiedet wird
- komplett als privater Nutzer bloggen
- keine Verlinkungen mehr
- Blog schließen
Persönliches Fazit
Meiner Meinung nach ist das Leistungsschutzrecht ein direkter Angriff auf die Freiheit des Internets. Selbst die ursprünglichen Ziele lassen sich damit nicht verwirklichen und es wird zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten kommen. Eine Hoffnung besteht allerdings noch: das Leistungsschutzrecht könnte verfassungswidrig sein.
Einen sehr ausführlichen Artikel zu allen Aspekten des Leistungsschutzrechts gibts bei iRights. Auch Stefan Niggemeier hat einen sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht.
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