Antary Blog

Schicke Mindmaps mit HMTL5-Webanwendung erstellen

Wie der Name schon erahnen lässt, ist “Mindmaps” ein Tool zur Erstellung von Mindmaps. Die webbasierte Lösung setzt dabei auf jQuery und HTML5. Die moderne Webanwendung erlaubt das einfache Hinzufügen und Entfernen von Knotenpunkten und erstellt automatisch kurvige Verbindungslinien. Dabei können die Schriftart, die Schriftfarbe und die Schriftgröße individuell angepasst werden. Die Farbe der Verbindungslinie wird automatisch gewählt, lässt sich aber ebenso den eigenen Wünschen entsprechend anpassen. Fertige Mindmaps lassen sich ausdrucken, als Grafik herunterladen oder direkt im JSON-Format exportieren.

Insgesamt ist “Mindmaps” eine leicht zu bedienende Webanwendung zur Erstellung von schicken Mindmaps. Genau das Richtige, um z.B. Brainstormings in einer Mindmap festzuhalten.

Zu Mindmaps

Kategorien: Internet

jDownloader 2 als Beta verfügbar

Obwohl eine Betaversion des neuen jDownloader 2 bereits seit mehreren Wochen zur Verfügung steht, habe ich erst heute durch einen Leser davon erfahren. Version 2 bietet eine überarbeitete Benutzeroberfläche, übersichtlichere Einstellungen und einen deutlich schnelleren Start.

Ein Update des “alten” jDownloaders auf die neue Version 2 ist leider nicht möglich. Stattdessen muss das beliebte Downloadprogramm neu installiert werden. Der Installer steht nur unter Windows zur Verfügung. Außerdem existiert auch die Möglichkeit den jDownloader 2 über ein Updateprogramm zu installieren. Dieses funktioniert auch mit Linux und Mac OS X.

Auffälligste Neuerung ist das umgestaltete Benutzerinterface. Es wurde entschlackt und wirkt dadurch deutlich übersichtlicher. Durch den transparenten Rahmen passt das Design deutlich besser zu Windows 7 als früher. Ansonsten besteht das Hauptfenster weiterhin aus einer Menüleiste, einem Download- und einem Linksammler-Tab. User von jDownloader 1 dürften sich schnell zurechtfinden. Die Einstellungen wurden neu gestaltet und die teilweise nervigen Verschachtelungen innerhalb der Optionen gehören der Vergangenheit an. Davon abgesehen hat sich auch unter der Haube etwas getan. jDownloader 2 startet extrem viel schneller als früher. Ich schätze mindestens 3-5 Mal so schnell!

Obwohl keine neuen Funktionen in jDownloader 2 integriert wurden, sollte jeder User zu Version 2 wechseln. Schon alleine der schnellere Start rechtfertigt dies.

Download jDownloader 2 Beta (Windows)
Download jDownloader 2 Beta (Mac OS X)
Download jDownloader 2 Beta (Mac Linux)

LG P880 Optimus 4X HD als Blitzangebot bei Amazon

Amazon Logo

Gerade habe ich bei Mike entdeckt, dass das neue LG P880 Optimus 4X HD heute Abend um 20 Uhr bei Amazon als Blitzangebot verfügbar ist. Bereits vor einigen Tagen war es schon einmal erhältlich. Der aktuelle Preis bei Amazon liegt bei 499 Euro. Im letzten Blitzangebot wurde es für 449 Euro verkauft. Genau um 20 Uhr erfahren wir, ob Amazon das High-End Smartphone heute vielleicht noch etwas günstiger anbieten wird.

Das LG P880 Optimus 4X HD bietet Android 4.0, ein 4,7 Zoll True HD-IPS-Display mit einer Auflösung von 1.280 x 720 Pixeln, 1,5 GHz Tegra 3 Quad-Core-Prozessor und einen starken 2.150-mAh-Akku. Damit steht das neue Smartphone aus dem Hause LG in direkter Konkurrenz mit dem Samsung Galaxy S3 und dem HTC One X.

Zu den Amazon Blitzangeboten

 

Kategorien: Internet Smartphones

VLC 2.0.2 veröffentlicht

VLC Logo

Nach mehr als 100 Millionen Downloads von VLC 2.0 wurde heute ein kleines Update veröffentlicht. VLC 2.0.2 behebt mehrere hundert Fehler und ist darüber hinaus besonders für User von Mac OS X interessant. So wurde die Geschwindigkeit der Mac-Version verbessert und VLC unterstützt nun auch Retina-Displays. Außerdem erhält das Benutzerinterface einige Funktionen zurück, die mit Version 2.0 unter Mac weggefallen sind.

Download VLC 2.0.2 Windows
Download VLC 2.0.2 Max OS X

 

Firmware-Update bei Cisco Routern bringt Cloud-Zwang

Cisco Logo

Seit wenigen Tagen steht für den Router EA4500, das Topmodell der Cisco Heimrouter, ein Firmware-Update bereit. Die neue Firmware wird unter anderem auch über das automatische Update installiert. Nach Installation von Version 2.1.38 können die Nutzer nicht mehr auf das normale Webinterface zur Konfiguration zugreifen. Stattdessen werden die Nutzer aufgefordert, sich bei “Cisco Connect Cloud” zu registrieren. Erst danach können sie wieder das Webinterface verwenden. Den Usern wird also die Nutzung der “Cisco Connect Cloud” aufgezwungen. Problematisch daran ist, dass die “Cisco Connect Cloud” nach der Anmeldung und Eingabe des Routerpassworts einen permanenter und unlimitierten Remote-Zugriff auf den Router besitzt. Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit sind somit stark eingeschränkt. Sofern keine Internetverbindung besteht, ist auch der Cloud-Zwang abgeschaltet, da der Router ansonsten überhaupt nicht mehr verwendet werden könnte. Allerdings steht in diesem Fall lediglich ein stark beschnittenes Webinterface zur Verfügung, welches viele Funktionen vermissen lässt.

Demnächst könnte ein ähnliches Update auch für die Modelle EA3500 und EA2700 folgen. Deshalb rate ich allen Nutzern dieser Modelle, das automatische Update auf jeden Fall auszuschalten und auch mit einem manuellen Update abzuwarten. Durch viele unfreundiche Kommentare im Supportforum hat Cisco mittlerweile reagiert und bietet eine Anleitung zum Wiederherstellen der alten Firmware an. Auf ein ausführliches Statement und eine endgültige Lösung müssen aber weiterhin gewartet werden.

Ist Autofahren mit Flip-Flops erlaubt?

Die Sonne scheint, es ist warm draußen und der Sommer hat begonnen. Jedes Jahr fragen sich viele Autofahrer, ob sie mit Flip-Flops Auto fahren dürfen.

Ohne festes Schuhwerk Auto zu fahren ist generell nicht verboten. Neben Schlappen und Flip-Flops darf beispielsweise auch Barfuß gefahren werden. Selbst bei einer Polizeikontrolle können Fahrer ohne Schuhe nicht belangt werden. Bei einem Unfall droht allerdings ein Bußgeld. Außerdem sollte man sich im Klaren sein, dass die Füße ohne geeignetes Schuhwerk leicht von den Pedalen abrutschen können und der benötigte Pedaldruck für starkes Bremsen nur schwierig aufzubauen ist. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass sich Flip-Flops und andere ungeeignete Schuhe in den Pedalen verheddern und diese blockieren können.

Autofahren kann man also mit allen Arten von Schuhen und auch Barfuß. Nichtsdestotrotz ist dies sehr leichtsinnig und man sollte sich der eigenen Verantwortung gegenüber Mitfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern bewusst sein.

 

Kategorien: Sonstiges

AIMP 3.10 ist fertig

Genau ein halbes Jahr nach AIMP3 haben die russischen Entwickler Version 3.1 veröffentlicht. Die neue Version wurde weiter verbessert und bringt vor allem neue Features bei der Audio-Bibliothek und der Playlist mit. Des Weiteren wurde der Standard-Skin leicht überarbeitet und der Audio Converter zur Umwandlung von Audio-Formaten ist wieder mit an Bord.

Mir persönlich gefällt AIMP deutlich besser als Winamp. Der Audioplayer ist nicht so überladen wie Winamp, startet deutlich flotter und bietet auch bessere Features. Vor allem die portable Installation ist genial. Natürlich lässt sich Winamp durch diverse Plugins auch sehr gut erweitern und konfigurieren. Bei AIMP habe ich aber direkt alles out of the box. Daher empfehle ich allen Winamp-Nutzern dem Audioplayer AIMP eine Chance zu geben und ihn anzutesten!

Download AIMP 3.10 Build 1061

Kategorien: Software & Apps Windows

Android 4.0 ICS auf dem Samsung Wave

Vor etwas mehr als einem Jahr berichtete ich von der Möglichkeit, Android auf dem Samsung Wave zu nutzen. Damals handelte es sich um Android 2.2.1. Dank Mike Gapinski gibt es seit wenigen Tagen jedoch das aktuelle Android 4.0 fürs Samsung Wave! Eine Version für das Samsung Wave 2 soll demnächst folgen.

Nach wie vor funktioniert weder das Telefonieren, noch das mobile Internet. Auch können keine SMS empfangen oder versendet werden. Da die Installation relativ einfach ist, lohnt sich auf jeden Fall ein kurzer Test. Es handelt sich um ein Dual-Boot-System, d.h. euer Bada bleibt mit allen Daten erhalten und Android wird zusätzlich installiert. Beim Booten kann das gewünschte Betriebssystem ausgewählt werden. Nach der Ersteinrichtung kann über WLAN auf Google Play zugegriffen werden, um Apps zu installieren. Insgesamt reagiert das Wave ziemlich träge und lässt sich ab und zu mehrere Sekunden Zeit. Für eine erste Alpha-Version funktioniert alles aber schon ziemlich gut.

Installationsanleitung Android 4.0 auf Samsung Wave S8500

Das Tutorial bezieht sich auf das Samsung Wave S8500 mit Bada 2.0. Bei Bada 1.2 funktioniert das Tutorial nicht.
Ich übernehme keine Garantie für eventuelle Beschädigungen oder Beeinträchtigungen an eurem Samsung Wave. Alle User handeln auf eigene Gefahr.

  1. Zuerst müssen einige Dinge heruntergeladen werden. Multiloader, ein neuer Bootloader, eine FOTA-Datei und die ROM.
  2. Anschließend alle Files entpacken und bereithalten.
  3. Der Akku sollte noch gut gefüllt sein, idealerweise über 50 Prozent. Wenn dies zutrifft kann das Wave ausgeschaltet werden. Ansonsten den Akku zuerst laden.
  4. Das Samsung Wave in den Downloadmodus versetzen. Dazu einfach die Sperrtaste, die An-/Aus-Taste und die Lautstärke-runter-Taste mehrere Sekunden gedrückt halten. Nach einiger Zeit erscheint auf dem Display die Meldung “Downloadmodus”. Falls nach ca. 20 Sekunden nichts zu sehen ist erneut versuchen.
  5. Samsung Wave mit dem Datenkabel an den PC anschließen.
  6. Multiloader starten und oben “LSI” wählen. Außerdem müssen die Haken bei “Boot Change” und “Full Download” gesetzt werden. Auf den Button “Boot” klicken und die vorher heruntergeladenen Bootfiles auswählen. Dann auf den Button “FOTA” klicken und FOTA-Datei auswählen.
  7. “Port Search” anklicken und überprüfen, ob die Meldung “Ready Lismore” angezeigt wird.

  8. Auf den Button “Download” klicken und warten bis der Multiloader fertig ist.
  9. Warten bis das Wave neugestartet ist und dann im Massenspeicher-Modus mit dem PC verbinden.
  10. Die vier ROM-Dateien in den Root-Ordner des Handys kopieren. Evtl. müssen davor noch Fotos und Videos auf die Speicherkarte geschoben werden, damit genügend Platz frei ist.

Fertig!

Jetzt könnt ihr euer Samsung Wave wieder ausschalten und mit Android 4.0 booten. Dazu muss das Handy mit der Tastenkombination “Annehmen” und “Ablegen” gestartet werden. Beide Tasten mehrere Sekunden gleichzeitig drücken und dann 10-20 Sekunden abwarten, ob das Android-Logo erscheint. Bei mir hats erst beim dritten Versuch geklappt.

Nachfolgend noch ein Foto von meinem Samsung Wave mit Android 4.0. Sozusagen als kleiner Beweis.

Kategorien: Smartphones Tutorials

Bluestacks: Android-Apps unter Mac OS X nutzen

Letzte Woche habe ich euch BlueStacks vorgestellt und beschrieben, wie ihr WhatsApp unter Windows nutzen könnt. BlueStacks ermöglicht es, Android-Apps unter Windows zu benutzen. Die Software ist quasi eine virtuelle Maschine (VM) auf der Android läuft.
Seit kurzem existiert auch eine erste Version für Apples Mac OS X. Aktuell werden zwar nur 17 Apps unterstützt, aber die Entwickler versprechen monatlichen Nachschub.

Download BlueStacks (Mac)

Download BlueStacks (Windows)

Kategorien: Apple

Far Cry 3 auf 29. November 2012 verschoben

Ich bin ein großer Fan des ersten Far Cry Teils. Als es im Frühjahr 2004 in den Handel kam setzte es neue Maßstäbe bei der Grafik. Auch das Setting, die Story und das gesamte Spielgefühl haben mir sehr gut gefallen. Umso enttäuschter war ich vom zweiten Teil, welcher im Herbst 2008 erschienen ist. Auch die Crysis-Reihe konnte nicht mehr an das alte Spielgefühl von Far Cry 1 heranreichen.

Deshalb habe ich mich sehr über die Ankündigung von Far Cry 3 gefreut. Far Cry 3 lässt den Spieler auf eine tropische Insel zurückkehren, die von verrückten Söldnern beherrscht wird. Erste Screenshots gibts direkte bei Ubisoft.

Gestern wurde bekannt, dass sich der Releasetermin in Deutschland auf den 29. November 2012 verschiebt. Ursprünglich sollte das Spiel bereits am 6. September 2012 erscheinen. Laut dem Publisher Ubisoft soll die zusätzliche Zeit in die Qualitätskontrolle des Spiels gesteckt werden.

(via)

Kategorien: Software & Apps Windows

WP to Twitter – Blogbeiträge automatisch bei Twitter posten

Bereits Ende 2010 habe ich berichtet, wie neue Blogbeiträge automatisch bei Facebook veröffentlicht werden können. Heute folgt ein Artikel für das automatisierte Posten bei Twitter.

WP to Twitter

Sicherlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Ich nutze das WordPress-Plugin “WP to Twitter” und bin sehr zufrieden damit.

Nach der Installation muss das Plugin erst mit Twitter verknüpft werden. Dazu diese Seite öffnen und dort mit dem gewünschten Twitter-Account einloggen. Anschließend müssen ein paar Daten angegeben werden. Der Name der Anwendung, eine kurze Beschreibung, die URL des Blogs und eine Callback-URL, in der man ebenfalls die URL des Blogs einträgt. Nach der Captcha-Eingabe erscheint eine neue Seite. Dort zum Tab “Settings” wechseln und unter “Application type” “Read and Write” auswählen. Ganz unten auf den ButtonUpdate this Twitter application’s settings” klicken und wieder zum ersten Tab “Details” wechseln. Runterscrollen und auf “Create my access token” klicken. Zum Schluss sind alle benötigten Angaben verfügbar, die man nun in die Einstellungen des WordPress-Plugins “WP to Twitter” einfügt.

Nun kann festgelegt werden, wann ein Tweet angelegt werden soll. Neben neuen Blogartikeln können auch neue Links, Seiten oder Kommentare automatisch getwittert werden. Dabei besteht die Möglichkeit bestimmte Kategorien auszuschließen. Zusätzlich können diverse URL-Shortener genutzt werden, um die URL automatisch zu kürzen. Auch das automatische verwenden von Hash-Tags ist möglich.

Weitere Infos zu WP To Twitter

Mass Effect 3 mit erweitertem Ende

Viele Spieler von Mass Effect 3 waren mit dem Ende unzufrieden, da alle drei Endsequenzen nahezu gleich waren. Daraufhin hat BioWare ein besseres Ende als DLC (Downloadable content) angekündigt. Nach vielen Wochen Wartezeit hat BioWare heute den Extended-Cut-DLC zum Download bereit zu stellen.

Der DLC ist rund 1,9 Gigabyte groß und kostenlos über Origin erhältlich. Er enthält weitere Filmsequenzen, um mehrere offene Fragen zu klären. Dabei sollen vor allem die Schicksale der Mitstreiter beantwortet werden. Die bisherigen Endsequenzen werden aber nicht geändert. Die neuen Szenen sollen lediglich das Ende ergänzen und klarer darstellen. Zum anschauen des neuen Contents muss ein Spielstand vor dem Angriff auf das Cerberus-Hauptquartier geladen werden.

Mass Effect 3 bei Amazon

Kategorien: Software & Apps Windows

Jelly Bean ist nicht Android 5.0, sondern Android 4.1

Bisher gingen alle Gerüchte davon aus, dass die nächste Android-Version mit Codenamen “Jelly Bean” Versionsnummer 5.0 tragen wird. Allerdings ist dem nicht so und Jelly Bean wird stattdessen Android 4.1 sein. Dies bestätigt ein Screenshot aus dem Google Play Shop. Dort verweist Google auf das Galaxy Nexus, welches das erstes Smartphone mit Android 4.1 Jelly Bean sein soll.

Vermutlich wollte Google diese Neuigkeit erst auf der nächste Woche stattfindenden Entwicklerkonferenz Google I/O enthüllen. Immerhin kann Google die Neuerungen gegenüber Ice Cream Sandwich (Android 4.0) präsentieren, denn bisher sind dazu keine genauen Informationen bekannt.

Quelle: Android Authority

imo.im importiert Meebo Chatlogs

Kurzmeldung zum Meebo Messenger, der zum 11. Juli eingestellt wird.
Der Alternativdienst imo.im bietet seit wenigen Tagen die Möglichkeit seine gesammelten Chatlogs aus dem Meebo Messenger zu importieren. Dazu wählt man in den Einstellungen den Punkt “Chatverlauf importieren” und kann anschließend das von Meebo unter diesem Link bereitgestellte Zip-File hochladen.

Leistungsschutzrecht sehr problematisch für Blogs

Derzeit nutzt die Bundesregierung die umfassende Berichterstattung zur EM 2012, um in deren Schatten diskussionswürdige Gesetze auf den Weg zu bringen. Das war auch in den letzten Jahrzehnten der Fall und dürfte auch in den kommenden Jahren weiter praktiziert werden. Soweit nichts neues. Bis zur Sommerpause im Juli soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet werden.

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Mit dem Leistungsschutzrecht sollen die Rechte von Verlagen gestärkt werden. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses soll dieses im Netz besser schützen können. Dafür erhält er das ausschließliche Recht, seine Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Gewerbliche Anbieter müssen künftig an die Verlage zahlen, wenn sie die Artikel für das eigene Angebot nutzen wollen. Primär sind damit vor allem Nachrichtenportale und Suchmaschinen betroffen.

Warum ist das Leistungsschutzrecht problematisch?

Das hört sich im ersten Augenblick nicht schlecht an. Die Probleme liegen allerdings im Detail, denn der Entwurf ist in mehreren Punkten so unklar, dass es hundertprozentig zu juristischen Streitigkeiten führen wird. Obwohl private Nutzer davon nicht betroffen sind, werden die meisten Blogger als gewerbliche Nutzer angesehen. Schon ein einziges Werbebanner, eine kleine Google Adsense-Anzeige oder ein Flattr-Button genügen. Ob überhaupt und wieviel Geld eingenommen wird ist nicht von Bedeutung.

Der zweite Punkt ist fast noch kritischer zu beurteilen. Laut Entwurf des Leistungsschutzrechts sollen selbst “kleine Teile” eines Textes geschützt sein. Hier könnte es in Zukunft also ausreichen, nur wenige Wörter einer Überschrift in einer Verlinkung zu übernehmen, um abgemahnt zu werden. Auch viele Tweets oder Facebook-Einträge, die auch nur in entferntestet Weise mit einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung zu bringen sind, wären mit dem neuen Leistungsschutzrecht abmahnfähig.

Gegenmaßnahmen für Blogger?

  • beten, dass das Leistungsschutzrecht nicht verabschiedet wird
  • komplett als privater Nutzer bloggen
  • keine Verlinkungen mehr
  • Blog schließen

Persönliches Fazit

Meiner Meinung nach ist das Leistungsschutzrecht ein direkter Angriff auf die Freiheit des Internets. Selbst die ursprünglichen Ziele lassen sich damit nicht verwirklichen und es wird zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten kommen. Eine Hoffnung besteht allerdings noch: das Leistungsschutzrecht könnte verfassungswidrig sein.

Einen sehr ausführlichen Artikel zu allen Aspekten des Leistungsschutzrechts gibts bei iRights. Auch Stefan Niggemeier hat einen sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht.

Kategorien: Internet Sonstiges