Wie hoffnungslos veraltet unser Rechtssystem ist, sieht man mal wieder an einem aktuellen Urteil des Europäische Gerichtshofs. Bereits am 13.05.2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Suchmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen persönliche Informationen aus ihrem Index nehmen müssen bzw. diese nicht mehr in den Ergebnislisten auftauchen dürfen. Konkret hatte sich ein Spanier beschwert, der gegen einen alten Zeitungsartikel von 1998 vorgehen wollte. Das Zeitungsarchiv konnte nicht angegangen werden, aber der EuGH sah wohl Google in der Pflicht. Demnach verstößt Google gegen die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments von 1995.
Das Urteil betrifft aber nicht nur Google, sondern alle Betreiber einer Suchmaschine. Diese müssen auf ein konkretes Verlangen, mißbeliebige persönliche Informationen aus ihrer Ergebnisliste entfernen. Dafür müssen die Suchmaschienenbetreiber entsprechende Löschmöglichkeiten schaffen. Rund zwei Wochen nach dem Urteil hat Google bereits ein Löschformular bereitgestellt. Bereits am ersten Tag sind mehr als 12.000 Anträge auf Löschung von Suchergebnissen eingegangen.
Ich persönlich sehe im Urteil des EuGHs einige Probleme, die ich nachfolgend kurz ansprechen möchte:
- Wann ziehen die anderen Suchmaschinen nach? Von Bing, Yahoo und Co gibt es bisher noch kein Statement.
- Kennen die Antragsteller überhaupt alle Suchmaschinen? Vermutlich werden sie ihre Löschanträge nur an Google und bestenfalls noch an Bing und Yahoo senden.
- Wie gehen kleinere Suchmaschinen mit Löschanträgen um, falls sie welche erhalten? Hier fehlen auf jeden Fall die finanziellen und personellen Mittel.
- Paradox ist die Tatsache, dass die originale Information und andere darauf verweisende Artikel online sein dürfen, während die Indizierung in Suchmaschinen nicht erlaubt sein soll.
- Die Suchergebnisse werden offensichtlich nur EU-weit gefiltert, während User außerhalb der EU die Ergebnisse nach wie vor einsehen können. Zensur pur, oder wie seht ihr das?
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