Letzten Donnerstag, am 19.01.2012 wurde der Sharehoster Megaupload von US-Behörden geschlossen und der Firmengründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom verhaftet. Über die Schließung wurde sogar in den Tageszeitungen, im Radio und im TV berichtet. Das File-Sharing-Portal soll der Unterhaltungsindustrie über 500 Millionen US-Dollar Schaden zugefügt haben. Unter anderem wurden bei Megaupload Filme, Musik, E-Books, Software und Fernsehserien weltweit illegal zum Download angeboten. Die Betreiber sollen dabei mehr als 175 Millionen US-Dollar mit ihrem Dienst eingenommen haben.
Was droht Downloadern?
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke ist auf Filesharing spezialisiert und hilft durch seine Einschätzung bei Beantwortung dieser Frage.
Das Downloaden von illegalen Dateien stellt zunächst eine Urheberrechtsverletzung dar. In aller Regel werden von den Anbietern jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass eine Rückverfolgung kaum möglich ist. Dennoch ist die Verunsicherung bei Nutzern ziemlich groß. Aber selbst wenn IP-Adressen gespeichert wurden, müssen Nutzer keine rechtliche Verfolgung durch deutsche Behörden fürchten.
“Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von 7 Tagen zurückzuverfolgen; das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur 7 Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.”
Christian Solmecke, 2012, www.wbs-law.de
Nutzer dürften also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch glimpflich davonkommen.
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