Die EU möchte europaweite Regeln für den Wechsel zwischen Telefon- bzw. Internetanbietern einführen. Dumm nur, dass Verbraucher in Deutschland durch die neue Regelung zukünftig höchstwahrscheinlich deutlich schlechter gestellt werden.
Ziel der EU ist es, einen europaweit einheitlichen digitalen Binnenmarkt ins Leben zu rufen, damit in allen EU-Ländern die gleichen Regeln gelten. Neben neuen Regeln zum Urheberrecht soll nun auch der Telekommunikationsmarkt angegangen werden. Der “europäische Kodex für die elektronische Kommunikation” soll den Rechtsrahmen für den Telekommunikationsmarkt an die aktuellen Marktentwicklungen anpassen. Grundsätzlich ist das Vorgehen zu begrüßen, da sich der Markt schnell wandelt und eine Überarbeitung dringend notwendig ist. Dennoch werden deutsche Verbraucher mit großer Wahrscheinlichkeit als Verlierer aus dieser Umstellung hervorgehen.
Aktuell sind wir in Deutschland gut aufgestellt. Beim Wechsel des Telefon- bzw. Internetanbieters darf die Versorgung nur maximal einen Kalendertag unterbrochen werden. Funktioniert das nicht, muss der bisherige Anbieter die Leistung wieder erbringen und darf gleichzeitig nur 50 % des Preises verlangen. Dies soll als Anreiz für einen schnellen und reibungslosen Wechsel auf der Seite des Betreibers dienen.
Der aktuelle Entwurf der EU-Richtlinie sieht vor, dass die Frist auf einen Werktag erhöht wird. Samstag, Sonntag und Feiertage zählen also nicht mehr mit. Des Weiteren fällt die 50-%-Regelung bei Wechselproblemen weg und Verbraucher müssten die vollen Gebühren bezahlen. Außerdem muss nicht mehr wie bisher tagesgenau abgerechnet werden, sondern monatlich. Im dümmsten Fall müssten Verbraucher dann den gesamten Monat bezahlen, obwohl sie nur einen Tag genutzt haben. Darüber hinaus lässt die Neuregelung einigen Spielraum und es ist nicht klar, ob überhaupt alle beteiligten Anbieter verpflichtet werden. Dies könnte zu unschönen und langwierigen Schuldzuweisungen zwischen den Anbietern führen. Eine weitere Verschlechterung gibt es bei Umzügen. Sofern der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, gilt bisher ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.
Deutsche Verbraucher werden also nur Verschlechterungen erhalten, sofern die EU-Richtlinie wie vorgesehen beschlossen wird. Verbraucherschützer schlagen Alarm und warnen, aber vermutlich wird es schon zu spät sein. Der finale Entwurf wird zeitnah erwartet. Die darauffolgende Verhandlung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union gilt nur als Formsache und lässt keine großen Hoffnungen aufkommen. Bleibt die Frage, warum sich die Bundesregierung im EU-Rat nicht für den Erhalt der deutschen Verbraucherschutzstandards eingesetzt hat…
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