Amazon, Ebay und Co. müssen Steuerdaten herausgeben

Am Mittwoch hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, dass Online-Handelsplattformen mit der deutschen Steuerfahndung zusammenarbeiten müssen (Aktenzeichen II R 15/12). Sie haben kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Daten, auch wenn die deutsche Tochtergesellschaft ein Geheimhaltungsabkommen mit dem Mutterhaus in Luxemburg vereinbart hat. Demnach müssen sie den deutschen Steuerbehörden Auskunft über Umsätze und Kontaktdaten ihrer Nutzer geben. Das Urteil betrifft neben professionellen Verkäufern auch Privatpersonen, die auf Plattformen wie Amazon Marketplace oder Ebay ihre Waren verkaufen.

Im konkreten Fall wollte die Steuerfahndung Hannover wissen, welche Nutzer einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr erzielt hatten. Das aufgrund des Steuergeheimnises nicht genannte Unternehmen sollte die Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Bankverbindungen aller entsprechenden Nutzer nennen. Das Unternehmen hat die Auskunft abgelehnt und auf die Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Mutterhaus in Luxemburg begründet.

Tobi

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Eine Antwort

  1. maltris sagt:

    Woah, ich weiss nicht. Koennen wir uns nicht einfach alle liebhaben?

    Gruesse, ein User der weit unter 1000 Euro Umsatz via eBay macht.

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