Drohende Abmahnwelle durch BGH-Urteil

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte schon bald eine neue Abmahnwelle auslösen. Beim BGH-Urteil ging es um eine illegale Verbreitung des Songs “Bitte hör nicht auf zu träumen” von Xavier Naidoo. Demnach müssen Provider zukünftig die Daten der Verbraucher (Name und Anschluss) herausgeben, wenn diese unberechtigt urheberrechtlich geschützte Musikstücke verbreiten bzw. online zur Verfügung stellen. Bisher mussten die Provider die Daten nur herausgeben, wenn diese in einem “gewerblichen Ausmaß” gehandelt haben.

Der Urteil stärkt abermals die Rechteinhabern. Diese können nun gegen jeden illegalen Filesharer Unterlassung und Schadensersatz fordern, nicht nur gegen “gewerbliche” Anbieter. Verbraucherschützer kritisieren das Urteil und erwarten eine neue Abmahnwelle. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) fordert, das schon länger geplante Gesetz zum Schutz vor unseriösen Abmahnungen, endlich umzusetzen. Obwohl bereits eine Kostendeckelung bei maximal 100 Euro besteht, existieren zu viele Schlupflöcher, weshalb fast alle Abmahnungen zwischen 800 und 1.000 Euro liegen. Ein neues, präzises Gesetz wäre meiner Meinung nach schon ein guter Anfang. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Tobi

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3 Antworten

  1. Didi sagt:

    Sehe ich das richtig? Geht es Dir also lediglich um den Ausschluss sog. unseriöser Abmahnungen?

    • Tobi sagt:

      Im Beitrag wollte ich lediglich die Fakten darstellen. Mein letzter Satz bezog sich auf die hohen Abmahnkosten, die bei Massenabmahnungen einfach unbegründet sind. Ganz egal ob die Abmahnungen rechtens sind oder nicht.

    • Didi sagt:

      Die Abmahnkosten ergeben sich aus den von den Gerichten festgesetzten Streitwerten. Sie setzen sich aus verschiedenen Schadensersatzpositionen zusammen, wie aus dem entgangenem Gewinn wegen unbezahlter Lizenzen und aus den vom unterliegenden Gegner zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch einzelne oder durch mehrere Abmahnungen (Massenabmahnungen) entstanden sind. Unbegründete Abmahnungen müssen überhaupt nicht bezahlt werden.

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