Leistungsschutzrecht sehr problematisch für Blogs
Derzeit nutzt die Bundesregierung die umfassende Berichterstattung zur EM 2012, um in deren Schatten diskussionswürdige Gesetze auf den Weg zu bringen. Das war auch in den letzten Jahrzehnten der Fall und dürfte auch in den kommenden Jahren weiter praktiziert werden. Soweit nichts neues. Bis zur Sommerpause im Juli soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet werden.
Was ist das Leistungsschutzrecht?
Mit dem Leistungsschutzrecht sollen die Rechte von Verlagen gestärkt werden. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses soll dieses im Netz besser schützen können. Dafür erhält er das ausschließliche Recht, seine Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Gewerbliche Anbieter müssen künftig an die Verlage zahlen, wenn sie die Artikel für das eigene Angebot nutzen wollen. Primär sind damit vor allem Nachrichtenportale und Suchmaschinen betroffen.
Warum ist das Leistungsschutzrecht problematisch?
Das hört sich im ersten Augenblick nicht schlecht an. Die Probleme liegen allerdings im Detail, denn der Entwurf ist in mehreren Punkten so unklar, dass es hundertprozentig zu juristischen Streitigkeiten führen wird. Obwohl private Nutzer davon nicht betroffen sind, werden die meisten Blogger als gewerbliche Nutzer angesehen. Schon ein einziges Werbebanner, eine kleine Google Adsense-Anzeige oder ein Flattr-Button genügen. Ob überhaupt und wieviel Geld eingenommen wird ist nicht von Bedeutung.
Der zweite Punkt ist fast noch kritischer zu beurteilen. Laut Entwurf des Leistungsschutzrechts sollen selbst “kleine Teile” eines Textes geschützt sein. Hier könnte es in Zukunft also ausreichen, nur wenige Wörter einer Überschrift in einer Verlinkung zu übernehmen, um abgemahnt zu werden. Auch viele Tweets oder Facebook-Einträge, die auch nur in entferntestet Weise mit einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung zu bringen sind, wären mit dem neuen Leistungsschutzrecht abmahnfähig.
Gegenmaßnahmen für Blogger?
- beten, dass das Leistungsschutzrecht nicht verabschiedet wird
- komplett als privater Nutzer bloggen
- keine Verlinkungen mehr
- Blog schließen
Persönliches Fazit
Meiner Meinung nach ist das Leistungsschutzrecht ein direkter Angriff auf die Freiheit des Internets. Selbst die ursprünglichen Ziele lassen sich damit nicht verwirklichen und es wird zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten kommen. Eine Hoffnung besteht allerdings noch: das Leistungsschutzrecht könnte verfassungswidrig sein.
Einen sehr ausführlichen Artikel zu allen Aspekten des Leistungsschutzrechts gibts bei iRights. Auch Stefan Niggemeier hat einen sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht.
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Mehr Informationen
Bedeutet: Ein Blog (oder Nichtblog), das – wie meines – nicht der Impressumspflicht unterliegt, muss sich um das LSR keine Gedanken machen?
Wenn du kein gewerblicher Blogger bist, ja. Allerdings ist das auch sehr wage gefasst und ich denke der Paypal-Spendenbutton in deinem Blog könnte ein Problem darstellen.
Der dient ja nicht der Reichwerdung, sondern ist ein Angebot, bei Gefallen eine Aufmerksamkeit hinterlassen zu können. So weit ich das verstehe, sind Bettler, die mit einem Hut in der Innenstadt sitzen, ja auch keine Gewerbetreibende – und mein PayPal-Button macht nichts anderes, ist nur weniger aufdringlich.
Wobei: Der kann eh’ weg. Meine bisherigen Einnahmen von exakt 0 Cent haben mich nicht überzeugt. Gleich mal entfernen. ;)
Nicht verlinken ist Blödsinn: Nimm das bei mir beschriebene WP-Plugin oder den Shortener. Zusätzlich nur eigene Texte verwenden, also etwa verlinkte Überschriften oder Inhalte umschreiben.
Hierneben habe ich vorsorglich alle bisherigen Tweets gelöscht. Bei künftigen werde ich entsprechend vorsichtig sein. Bei FB kann eh kaum jemand reinschauen.
Dass tux keinen einzigen Cent verdient hat (haben will), dürfte niemanden verwundern.
Das Plugin empfinde ich als keine gute Lösung. Ich würde sogar eher zum komplett privaten Bloggen tendieren, da sich meine Einnahmen sowieso in Grenzen halten. Ist nur die Frage, ob ein Blog mit regelmäßig erscheinenden Artikeln nicht trotzdem irgendwie als gewerblich eingestuft werden kann.
Ist ja noch ein wenig Zeit nachzudenken…
Genau das ist der Punkt: Wo liegt die Grenze zwischen Gewerbsmäßigkeit und Geschäftsmäßigkeit (Impressumspflicht/insofern liegt tux Einwand, er unterfalle nicht der Impressumspflicht, völlig neben der Sache)? Wie werden die Begriffe künftig ausgelegt werden? Und wird sich hinsichtlich dieser Begrifflichkeit noch etwas ändern? Der Entwurf spricht zur Zeit jedenfalls von Gewerblichkeit. Insofern empfinde ich das Plugin bzw. den Shortener als bisher beste Lösung. Auf keinen Fall solte man das Inkrafttreten des Gesetzes verschlafen.
Ich finde, du hat einen Punkt in der Liste der “Gegenmassnahmen” vergessen – nämlich: Es drauf ankommen lassen! Ich werde jedenfalls auch weiterhin mit Überschriftenlink und ggf. Textanriss (Presse) auf andere Seiten verweisen. Das sollten möglichst viele und insbesondere die nicht-gewerblichen (?) Blogger tun. Dann landet das Ganze eh früher oder später vorm BVG – und ich bin mir sicher, in welchem Sinne dann entschieden wird.
Da geht er bis nach Karlsruhe!