Mehr Rechte für Telefonkunden
Seit Donnerstag, dem 10.05.2012, sind Telefonkunden in Deutschland durch eine Reihe neuer Regelungen deutlich besser gestellt. Nachfolged ein kurzer Überblick aller Änderungen.
Anbieterwechsel
Beim Wechsel zu einem anderen Telefonanbieter darf ein Verbraucher maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Das gilt auch beim Mitnehmen seiner alten Rufnummer, die ebenso höchstens einen Kalendertag nicht erreichbar sein darf. Mobilfunkkunden dürfen ihre Nummer jetzt auch bereits vor dem Ablauf des alten Vertrages mitnehmen.
Umzug
Bei Umzügen darf die Mindestvertragslaufzeit nicht neu beginnen. Leider war dies bei vielen Anbieter in der Vergangenheit oft üblich. Gleichzeitig muss der Anschluss in der neuen Wohnung zu den alten Konditionen mit der alten Laufzeit weitergeführt werden. Falls der bisherige Anschluss in der neuen Wohnung nicht mehr verfügbar ist, kann der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten sein Sonderkündigungsrecht ausüben. Daher muss sich keiner mehr mit solche Gedanken befassen und kann sich somit nur noch auf seinen Umzug konzentrieren.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestlaufzeit von Verträgen darf in Zukunft nicht mehr als 24 Monate betragen. Außerdem sind alle Anbieter verpflichtet, auch Verträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzubieten.
Internetgeschwindigkeit
Bei Internetanschlüssen müssen die Anbieter zukünftig neben der nicht immer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. Zudem darf die Bundesnetzagentur prüfen, ob die versprochene Geschwindigkeit auch eingehalten wird.
Kostenkontrolle
Alle Anbieter müssen eine kostenlose Hotline bereitstellen, über die der Verbraucher Fragen zu seiner Rechnung stellen kann. Bestimmte Vorwahlen, zum Beispiel die teuren 0900-Nummern, müssen vom Anbieter auf Anfrage kostenlos gesperrt werden. Auch können Handybesitzer die Zahlungsfunktion ihres Telefons sperren lassen oder einzelnen Rechnungsposten widersprechen.
Ortungsdienste
Verbraucher müssen der Nutzung eines Ortungsdienstes schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie jedes Mal per SMS informiert werden, wenn die Position des Handys bestimmt wird.
Call-by-Call
Ab August 2012 ist bei Call-by-Call-Gesprächen eine Preisansage Pflicht. Ebenso müssen Verbraucher über einen Tarifwechsel während dem Gespräch informiert werden. In der Vergangenheit gab es immer wieder unseriöse Anbieter, die durch einen plötzlichen Tarifwechsel Kunden abgezockt haben.
Warteschleifen
Ab dem 1. September 2012 gilt eine Übergangsregelung, mit der die ersten zwei Minuten kostenlos sein müssen. Die Neuregelung für Warteschleifen tritt aber erst ab September 2013 in Kraft. Dann muss eine Warteschleife bei Hotlines komplett kostenlos sein. Des Weiteren müssen Verbraucher über die vermutliche Wartezeit und die Abrechnungsart informiert werden. Dies gilt für alle Sonderrufnummern die nach Dauer abgerechnet werden, egal ob vom Festnetz oder Handy aus angerufen wird. Ausgenommen sind Nummern die pro Anruf eine Pauschale kosten.
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