Nachfolger von Kino.to online
Sicherlich haben fast alle von euch das Ende von kino.to vor rund zwei Wochen mitbekommen. Laut einem Artikel von Gulli haben einige ehemalige Betreiber von kino.to und des Filehosters Duckload einen Nachfolger des beliebten Streamingportals auf die Beine gestellt. Die Betreiber befinden sich aktuell auf der Flucht und hätten in den letzten Tagen das offizielle Nachfolgerportal video2k.tv vorangetrieben.
Das neue Portal ist komplett werbefrei und soll es auch in Zukunft bleiben. Bei der Entwicklung wurde der Fokus auf Übersichtlichkeit und eine gute Bedienbarkeit gelegt. Nach Aussagen der Betreiber soll video2k.tv nicht mehr von den Ermittlern vom Netz genommen werden können. Dazu wurden bei fünf verschiedenen verschiedenen Domain-Registraren über 50 Domains geschaltet. Außerdem gibt es drei Standorte für die Server. Wird ein Serverstandort abgeschaltet, können die anderen übernehmen und den Betrieb ohne Ausfall weiterführen.
Bei Telemedicus gibt es zudem einen lesenswerten juristischen Artikel über die Frage, ob sich Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben. Leider ist die Rechtslage hier nicht eindeutig:
Nutzer von kino.to haben aller Wahrscheinlichkeit nach nichts zu befürchten. Die Rechtslage ist nicht eindeutig und die Beweisführung wäre schwierig bis unmöglich. Da ist es kaum vorstellbar, dass sich eine Staatsanwaltschaft auf viele tausend Verfahren einlässt, um an den Nutzern ein Exempel zu statuieren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Zur Rechtslage siehe auch diese Diskussion bei Malte: http://malte-germany.de/computer/internet/kinogate-und-die-posen-buben/
Das ist schon ein krasses Thema. Ich bin gespannt was die content Industrie dagegen unternehmen wird.
Aber Deutschland macht es einem auch nicht leicht. ProSieben und RTL würden gerne gemeinsam eine videoplatform für ihre Inhalte erstellen. Jedoch wird soetwas vom Kartellamt untersagt.
Wie soll sich dann etwas in dieser Richtung weiter entwickeln?
Gruß Marco