Google muss Android Auto für Dritte öffnen: EuGH-Urteil und neue App-Kategorien

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google seine Fahrzeug-Plattform Android Auto für Drittanbieter prinzipiell öffnen muss. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem italienischen Energiekonzern Enel und Google über die Integration der Stromlade-App JuicePass. Google hatte den Zugang verweigert und sich unter anderem auf Sicherheitsbedenken und die notwendige Entwicklung eines spezifischen Software-Templates berufen.

EuGH-Entscheidung: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Laut dem EuGH kann die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, die Interoperabilität seiner Plattform mit Drittanbieter-Apps zu gewährleisten, einen Missbrauch darstellen. Der Gerichtshof argumentiert, dass eine verweigerte Integration den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen kann, wenn die App für Verbraucher attraktiver wäre.

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hatte Google bereits mit einer Strafe von 102 Millionen Euro belegt. Nun muss der italienische Staatsrat prüfen, ob Google seine Marktmacht durch die Verweigerung ausgebaut hat. Google könnte nur dann eine Ausnahme geltend machen, wenn das benötigte Software-Template die Integrität der Plattform gefährden würde oder dessen Entwicklung technisch unmöglich wäre. Andernfalls müsste Google innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Lösung bereitstellen und könnte dafür eine angemessene Vergütung verlangen.

Neue App-Kategorien für Android Auto

Parallel zu dieser rechtlichen Entscheidung erweitert Google die Möglichkeiten von Android Auto und plant die Einführung neuer App-Kategorien. Bislang waren hauptsächlich Apps aus den Bereichen Navigation, Medienwiedergabe und Kommunikation zugelassen. Nun sollen auch Browser, Videostreaming-Dienste und Spiele auf die Plattform kommen.

Diese Neuerung ist besonders für Beifahrer oder Fahrpausen gedacht, da Sicherheitsrichtlinien verhindern, dass solche Apps während der Fahrt vom Fahrer genutzt werden. Vor allem die Integration von Videodiensten wie YouTube sowie die Möglichkeit, Web-Apps per Browser zu verwenden, könnten das Infotainment-Angebot deutlich erweitern. Langfristig dürften diese Entwicklungen auch im Hinblick auf autonome Fahrzeuge an Bedeutung gewinnen.

Fazit

Die EuGH-Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Wettbewerb im Bereich der Fahrzeug-Software haben, da Google gezwungen werden könnte, Drittanbieter-Apps einfacher in Android Auto zu integrieren. Gleichzeitig zeigt sich Google jedoch offen für neue Entertainment-Angebote, die vor allem für Beifahrer und autonome Fahrszenarien gedacht sind. Die Zukunft von Android Auto könnte damit nicht nur wettbewerbsfreundlicher, sondern auch unterhaltsamer werden.

Tobi

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