Private Videoüberwachung: Das muss beachtet werden
Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt seit Jahren stetig an. Während es im Jahr 2013 149.500 Delikte gab, wuchs die Zahl im Jahr 2014 auf 152.123 an. Gemäß der Kriminalstatistik 2015 erfolgte letztes Jahr eine deutliche Zunahme um rund 10 Prozent auf insgesamt 167.136 Einbrüche. Auch dieses Jahr dürfte die Zahl abermals steigen. Lange Rede kurzer Sinn, immer mehr Menschen setzen auf eine private Videoüberwachung und installieren eine Überwachungskamera. Ob eine einzige Kamera wirklich als Einbruchschutz dient oder lediglich ein besseres Sicherheitsgefühl erzeugt, sei mal dahingestellt. Abgesehen davon müssen bei der Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück ein paar Regeln beachtet werden.
Was muss beim Einsatz einer Kamera beachtet werden?
Grundsätzlich kann jeder Hausbesitzer auf seinem Grundstück oder am Haus eine Überwachungskamera anbringen. Gefilmt werden darf aber nur das eigene Grundstück innerhalb der Grundstücksgrenzen. Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege dürfen nicht überwacht werden. Auch gemeinsame Zugangswege oder Zufahrten dürfen nicht beobachtet werden. Aus diesem Grund sind schwenkbare Kameras eher kritisch zu sehen, da sie je nach Standort theoretisch auch außerhalb des Grundstücks filmen können. Also entweder hundertprozentig sicherstellen, dass keine anderen Bereiche gefilmt werden können oder auf Nummer sicher gehen und komplett auf schwenkbare Kameras verzichten.
Grund für die strengen Vorgaben sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Menschen. Das bedeutet, dass sich jeder in der Öffentlichkeit frei bewegen können muss und selbst entscheiden darf, wann und wie Dinge des persönlichen Lebens offenbart werden. Durch eine Überwachung würden beide Rechte verletzt werden.
Fremde Personen und Besucher, die das Grundstück betreten, sollten daher auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Eine gute Methode ist beispielsweise ein kleines Hinweisschild im Eingangsbereich. Da keine rechtlichen Vorgaben existieren, dürften die Aufnahmen des eigenen Grundstücks rein theoretisch unendlich lange gespeichert werden. Allerdings ist dies wenig zielführend und benötigt viel Speicherplatz. In der Regel ist eine Speicherung für wenige Wochen völlig ausreichend. Nur spezielle Vorfälle sollten länger behalten werden. Veröffentlicht werden dürfen diese Aufnahmen allerdings nicht, da so ein privater Fahndungsaufruf verboten ist. Dieses Vorgehen greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines potentiellen Täters ein, weshalb dieser sogar eine Löschung des Videos und Schadenersatz verlangen kann. Die Aufnahmen sollten lediglich der Polizei übergeben werden und können auch als Beweis dienen.
Checkliste mit den wichtigsten Punkten
- Kamera darf nur das eigene Grundstück oder Haus filmen
- Öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege dürfen nicht gefilmt werden, ebenso Nachbargrundstücke
- Auf schwenkbare Kameras vorsorglich verzichten
- Besucher sollten auf Kamera aufmerksam gemacht werden
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Ein schöner Artikel über Überwachungskameras!
Gerade der Teil der rechtlichen Seite wird von vielen Websiten vernachlässigt.
Lg Tim von ueberwachungskameras-test.de
Sehr gut recherchierter Beitrag! Finde es zum einen sehr wichtig für alle Kameranutzer zu wissen, dass fremde Grundstücke und öffentliche Bereiche nicht gefilmt werden dürfen. Zum anderen ist das aber auch richtig so, da man die Privatsphäre definitiv schützen sollte meiner Meinung nach.
Es gab neulich mehrere Einbrüche in meiner Nachbarschaft und ich habe mir überlegt, eine Überwachungskamera als Sicherheit zu installieren. Gut zu wissen, dass schwenkbare Kameras gegen das Persönlichkeitsrecht stoßen könnten. Ich werde achten, dass nur mein privates Grundstück gefilmt wird.