Endlich: WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft
Nach rund drei Jahren ist es endlich so weit: Die Große Koalition aus Union und SPD hat sich beim Thema WLAN-Störerhaftung geeinigt. Damit müssen Betreiber offener WLANs nicht mehr pauschal für das Surfverhalten der Nutzer haften. Das Gesetzt dürfte wohl noch vor der Sommerpause beschlossen werden, sodass es bereits im Herbst in Kraft treten könnte.
Das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs im März und das Machtwort der Bundeskanzlerin zur Störerhaftung hat die Verhandlungen offensichtlich deutlich beschleunigt. Nach mehrmonatigem Hin und Her sind sich die Union und die SPD im Bundestag zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung einig geworden. Demnach soll das sogenannte Providerprivileg zukünftig auch für private und nebengewerbliche Anbieter (wie z.B. Restaurants) gelten. WLANs müssen dann weder mit einem Passwort noch mit einer Vorschaltseite gesichert werden. Die CDU/CSU hat bis zuletzt eine Vorschaltseite (Captive Portal) favorisiert, um insbesondere Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Da dies glücklicherweise jetzt auch vom Tisch ist, werden damit erstmals komplett offene Hotspots möglich.
Betreiber von offenen WLANs können zukünftig weder für ein Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden, noch müssen sie die Nutzer identifizieren oder ihr Surfverhalten protokollieren. Der CDU-Politiker Thomas Jarzombek sagte jedoch, dass man durch das Providerprivileg nicht von allem befreit sei. Auf richterliche Anordnung müsse man bestimmte Nutzer sperren, wenn diese beispielsweise Gesetzesverstöße begehen.
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