Große Koalition einigt sich auf Vorratsdatenspeicherung
Während den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD offenbar auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Damit soll nun die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden, nachdem der erste Versuch im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Gemäß Koalitionsvertrag sollen Provider die angefallenen Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate speichern. Die Daten sollen dabei aber nur auf Servern in Deutschland gespeichert werden dürfen. Der Zugriff auf diese Daten soll “nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen“. Durch diesen Passus möchte die Koalition die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung einhalten. Einige Punkte sind aber noch offen. So ist derzeit noch unklar, ob auch Mobilfunkdaten unter die neue Vorratsdatenspeicherung fallen und welche Punkte während der Umsetzung nächstes Jahr noch überarbeitet werden.
Vermutlich wird noch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewartet, die für das Frühjahr 2014 erwartet wird und klären soll, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der europäischen Menschenrechtscharta übereinstimmt.
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