rtmpe-Umgehung in JDownloader verboten
Letztes Jahr habe ich in einem Artikel beschrieben, wie ihr mit dem JDownloader Videos aus diversen TV-Mediatheken downloaden könnt. Mittlerweile streamen aber immer mehr Mediatheken über das sogenannte “Protected Streaming” von Adobe. Die Inhalte werden dabei vis SSL verschlüsselt und über rtmpe übertragen.
Das Landgericht Hamburg hat in einer einstweiligen Verfügung am 25. April 2013 (Az.: 310 O 144/13) entschieden, dass Software die Downloads von einem Streamingportal mit Protected Streaming ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig gilt. Nach der Ansicht des LG Hamburg umgeht JDownloader eine wirksame technische Maßnahme und verstößt damit gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes. Für Privatbenutzer ist der Einsatz des Programms aber nicht strafbar.
Da die Funktionalität aus JDownloader mittlerweile aber deaktiviert bzw. entfernt wurde, ist der JDownloader nicht verboten und kann weiterhin ganz legal benutzt werden. In einer Stellungnahme hat die Appwork GmbH, Hersteller von JDownloader, bekannt gegeben, dass die Funktion lediglich kurzzeitig in einer Nightly-Build des JDownloaders verfügbar war. Die offizielle Version der Software hat diese Funktion nie unterstützt.
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