Neue EU-Richtlinie stoppt kostenlose Rücksendungen
Bereits am 23. Juni 2011 hat das Europaparlament eine Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) beschlossen. Durch die neue EU-Richtlinie soll ein einheitliches Verbraucherrecht in der Europäischen Union garantiert werden. Die Bundesregierung muss diese Richtlinie bis zum 13. Dezember 2013 in nationales Recht umsetzen. Das Inkrafttreten ist für den 13. Juni 2014 geplant.
Eine große Veränderung für Verbraucher gibt es bei den Rücksendekosten. Bisher übernimmt der Händler diese Kosten, zumindest wenn der Wert der zurückgeschickten Ware 40 Euro übersteigt. Die neue Regelung sieht jedoch vor, dass Verbraucher die Rücksendekosten künftig immer tragen müssen, unabhängig von dem Wert der Ware. Der Verkäufer muss aber ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen. Die Kosten der Hinsendung muss der Händler bei einem Widerruf allerdings erstatten.
Laut einer Studie der Universität Regensburg (PDF) planen 76 Prozent aller Online-Händler die Rücksendekosten auf ihre Kunden zu übertragen. Allerdings handelt es sich dabei um viele kleinere Versandhändler. Im Gegensatz dazu können die großen Shops sogar profitieren, denn diese werden höchstwahrscheinlich weiterhin auf eine kostenlose Retoure setzen. Beispielsweise verwies Amazon auf die aktuellen Rücksendebedingungen und sprach davon, dass keine Änderungen geplant seien.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Änderungen, auf die ich hier jedoch nicht eingehen möchte. Genauere Details gibts im shopbetreiber-blog oder bei Internetrecht-Rostock. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass die Internethändler durch die VRRL teilweise erhebliche Erleichterungen und Vorteile erhalten.
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