Bankleitzahlen und Kontonummern fallen 2014 weg
Vor ca. zwei Wochen billigte das Europaparlament eine EU-Verordnung zur Umsetzung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA). Demnach fallen ab dem 1. Februar 2014 die bisher üblichen Bankleitzahlen und Kontonummern weg. Stattdessen muss die 22-stellige IBAN-Nummer verwendet werden. Das gilt auch für Überweisungen im Inland. Bislang ist diese internationale Kontonummer nur bei europaweiten Überweisungen notwendig.
Allerdings gilt für Transfers im Inland eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016. Diese wurde durch die Initiative von Deutschland eingeführt. Deutschland hatte sich lange gegen die Einführung der neuen Kontonummern gewehrt. Unser Nachbarland Frankreich nutzt seit geraumer Zeit für alle Konten nur noch die lange IBAN.
Die IBAN besteht aus einer Länderkennzahl (für Deutschland “DE”), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl (8 Stellen) und der bisherigen Kontonummer (10 Stellen). Hier ein Beispiel:
DE18360100439999999999
Ziel der Umstellung ist es, europaweite Überweisungen schneller und billiger zu machen. Ebenso soll die Handhabung durch die IBAN einfacher werden. So kann es in Zukunft beispielsweise nicht mehr vorkommen, dass Bankleitzahl und Kontonummer verwechselt werden. Auch Unternehmer profitieren von der Änderung, da sie nur noch ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr benötigen. Bestehende Einzugsermächtigungen in Form von Lastschrift-Aufträgen behalten ihre Gültigkeit.
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