Google Analytics darf in Deutschland eingesetzt werden
Vor kurzem habe ich berichtet, wie ihr “Google Analytics” relativ sicher betreiben könnt. Dennoch waren viele Datenschützer der Meinung, dass das Statistiktool nicht den deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben entspricht.
Seit einigen Tagen kann “Google Analytics” nun rechtssicher, d.h. ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden. Neben einem Blogpost und einer Pressemitteilung von Google, bestätigt dies auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Zur rechtssicheren Nutzung genügen zukünftig folgende Schritte:
- Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
- Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
- Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
- Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.
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